Treppenarten
Ein Aufstieg mit Schwung
„Die Treppe ist nicht nur eine Erschließung höher oder tiefer gelegener Geschosse. Im Idealfall ist die Treppe ein moderner, bequemer und sicherer Blickfang in jedem Haus.“
Doch dazu gehört nicht nur die rechtzeitige Planung, sondern auch:
- ein passender Grundriss für die Sicherheit und Bequemlichkeit
- besondere Gestaltungsmöglichkeiten
- vielfältige Techniken
- eine große Materialauswahl, auch in Kombination
- Schallschutz
- eventuelle Orientierung an einer Barrierefreiheit
Wegen mangelnden Platzes, zum Beispiel in Einfamilienhäusern, werden meistens die gängigen Treppengrundrisse ausgewählt.
Allerdings bieten auch bei wenig Platz zum Teil oder komplett gewendelte Treppen, gewundene, sowie mehrläufige Treppen mit Zwischenpodest(en) eine gute Optik und Komfort. Ein hoher Platzbedarf gilt bei geradläufigen Treppen.
Vorschriften
Auch beim Treppenbau gibt es einige Vorschriften. Die wichtigsten Regelungen bilden die DIN 18065 und die Landesbauordnung (mit deren Ausführungsverordnung und Einführungserlassen).
Notwendige Treppen bilden die Verbindung zwischen zwei vollwertigen Wohngeschossen. Auf diese kann man laut Baurecht nicht verzichten.
Diese Treppen müssen in Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten folgende Punkte aufweisen:
- eine nutzbare Laufbreite von 80 cm
- die Treppensteigung muss zwischen 140 mm und 200 mm liegen
- der Treppenauftritt hat wenigstens 23 cm und mindestens 26 cm zu betragen
Schallschutz
Bei stark frequentierten Treppen ist der Schallschutz von hoher Bedeutung.
Die Vorgaben sind als absoluter Mindeststandard in der DIN 4109 definiert.
Die neuralgischen Punkte der Trittschallübertragung:
- Auflagestellen (am Fuß der Treppe, am Fuß der Stufen, auf dem Tragholm)
- Verbindungsstellen (zwischen Treppenlauf, Podest sowie Treppe und Wand)
Diese Stellen sollten frühzeitig abgekoppelt und mit einem entsprechenden Schallschutz versehen werden, beispielsweise durch:
- elastische Trittschalldämmungen
- schalldämmende Wandanker
Berechnungen
Die Berechnung einer Treppe ist durch gesetzliche Vorgaben und mithilfe einfacher Formeln zu ermitteln.
Darunter zählen:
- Steigung
- Lauflänge
- Stufenzahl
- Auftrittsbreite
Wichtige Planungsgrundsätze sind:
- die Schrittmaßregel
- die Sicherheitsregel
- die Bequemlichkeitsregel
Die Schrittmaßregel
Durchschnittliches menschliches Schrittmaß: 63cm – 2x Steigungshöhe
s=Steigungshöhe; a=Auftrittsbreite 2 s + a= 59cm bis 65cm
59cm bis 65cm= mittlere Schrittlänge
Die Sicherheitsregel
Die Überprüfung der Auftrittsbreite (die Summe aus Steigungshöhe und Auftrittsbreite sollte 46 cm ergeben)
a + s= 46 cm
Die Bequemlichkeitsregel
Ein bequemer Auf- und Abstieg ist garantiert, wenn die Differenz aus Aufstiegsbreite und Steigungshöhe bei 12 cm liegt.
a – s= 12 cm
Diese Treppenarten gibt es mit verschiedenen Tragkonstruktionen
Wangentreppen
Die Stufen sind beidseitig zwischen zwei Tragelementen eingespannt,
freitragend oder mit Wandbefestigung.
Betonteiltreppen
Diese Treppe ist aus einem Guss gefertigt und wird an einem Stück montiert.
Kragstufentreppen
Die Stufen werden nur an einer seitlichen Begrenzungswand befestigt und ragen auf der anderen Seite frei in den Raum.